Fragen zum Bewerbungsverfahren, Studienverlauf und den Abschlusszielen finden Sie auf diesen Seiten. Bitte beachten Sie stets, dass die hier aufgeführten Fragen und Antworten nicht den Einzelfall berücksichtigen und Ihnen daher nur Anhaltspunkte zur Beurteilung Ihrer Situation liefern können.
Im Bewerbungs-und Einschreibungsverfahren
Wie läuft der Tag des Feststellungverfahren ab?
Das Feststellungsverfahren im Mai jeden Jahres setzt sich aus zwei Prüfungsblöcken zusammen. Ein vorangeschobener "Allgemeiner Teil" muss lediglich von Bewerber*innen absolviert werden, die keinen Nachweis über das Niveau B2 vorzeigen können. Die Belegung des Leistungskurses Französisch ist ebenfalls ausreichend. Der Allgemeine Teil prüft das allgemeine Sprachniveau ab. Es entsteht den Bewerber*innen somit keinen Nachteil, wenn sie keinen Nachweis vorzeigen können.
Der "Besondere Teil" besteht aus drei Tests.
Im ersten Test wird eine Zusammenfassung in französischer Sprache eines auf Deutsch wiedergegebenen Textes verlangt. Der Text wird einmal abgespielt. Dabei dürfen Notizen gemacht werden.
Der zweite Test verlangt die Beantwortung von Fragen in französischer Sprache zu einem auf Französisch wiedergegebenen Textes. Der Text wird zweimal abgespielt. Dabei dürfen Notizen gemacht werden.
Der dritte Test verlangt eine argumentativ-strukturierte Stellungnahme in französischer Sprache zu einem kontroversen Thema. Dies muss nicht zwingend einen Bezug zu Deutschland oder Frankreich haben.
Jeder Teil hat eine Prüfungsdauer von etwa einer Stunde. Zwischen den Prüfungen wird jeweils eine Pause von einer halben Stunde angesetzt.
Wie kann ich mich auf das Feststellungsverfahren vorbereiten?
Es ist nicht wichtig die französische Sprache auf muttersprachlichem Niveau zu beherrschen. Ebensowenig ist es nicht notwendig die spezifisch juristische Terminologie zu beherrschen. Hilfreich ist, neben soliden Kenntnissen der französischen Sprache, eine schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit unter Zeitdruck Informationen zu verarbeiten, zu haben (insbesondere in den ersten zwei Teilen).
Ebenso ist die Ausdrucksfähigkeit, ein gutes Argumentationsvermögen und auch Kreativität im dritten Teil von Belang.
Wir raten allgemein zur Auseinandersetzung mit tagespolitischen Themen in französischer Sprache. Zeitungslektüre, als auch Diskussionsrunden im Fernsehen können das allgemeine Sprachniveau und die Argumentationsfähigkeit verbessern.
Wie kann ich mich auf das Kennenlerngespräch vorbereiten?
Die Kennenlerngespräche sind kurze Gespräche von circa 10 bis 15 min pro Bewerber:in. Es geht dabei darum, dass Sie sich persönlich vorstellen. Ebenso stellt sich auch der Programmbeauftragte, sowie weitere wichtige Persönlichkeiten des Studiengangs Ihnen vor. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Motivation darzulegen und erste Eindrücke zu gewinnen.
Welche Schritte kommen auf mich nach erfolgreicher Bewerbung zu?
Die Platznummern der erfolgreichen Bewerber:innen werden - sobald die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens ausgewertet sind - auf unserer Internetseite unter Aktuelles veröffentlicht. Erfolgreiche Teilnehmer:innen, die im außereuropäischen Ausland am Feststellungsverfahren teilnehmen werden unter Nennung des jeweiligen Ortes ebenfalls in der Liste aufgeführt. Das offizielle Studienplatzangebot wird den erfolgreichen Teilnehmer:innen an ihre E-Mail Adresse gesendet.
Vor Studienbeginn
Welche Tipps gibt es zur Wohnungssuche in Köln?
Der Wohnungsmarkt in Köln ist angespannt. Dennoch werden im folgenden Tipps aufgelistet, die die Wohnungssuche für DFM-Studierende erleichtern soll.
Insbesondere ausländische Studierende werden durch das Kölner Studierendenwerk bei der Platzvergabe von Studierendenwohnheimsplätzen besonders berücksichtigt. Des Weiteren kann hier ein Anruf eine Wohnheimsplatzzuweisung beschleunigen.
Gerne können sich zukünftige Studierende des DFM an den J.D.F.R.e.V. wenden unter: jdfrmastercologneparis.info.
4. Kontakt mit der nach Paris wechselnden Promo
Oft können ausziehende Studierende bei ihrem Vermieter (oder beim Kölner Studierendenwerk) einen Nachfolger vorschlagen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein Kontakt mit der nach Paris wechselnden Promo zu suchen.
Was ist die Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) und wie funktioniert die Einschreibung/Rückmeldung?
Die Deutsch-Französische Hochschule ist keine Hochschule, sondern eine Organisation die deutsch-französische Hochschulprogramme, wie den DFM, unterstützt.
Um eine Mobilitätshilfe von der DFH erhalten zu können, müssen sich die DFM-Studierenden zum ersten Semester bei der DFH einschreiben und jedes Semester rückmelden. Die deutschen Studenten erhalten die Mobilitätshilfe in den zwei Jahren in Paris, die französischen Studenten erhalten die Mobilitätshilfe in den zwei Jahren in Köln. Bei der Einschreibung zur DFH fallen keine gesonderten Studiengebühren an.
Kann man die Mobilitätshilfe der DFH neben dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss erhalten?
Ja, die Mobilitätshilfe der DFH und der Mobilitätszuschuss des Erasmus + Programms schließen sich nicht aus und werden beide den Studierenden während des Auslandsstudiums ausbezahlt.
Fallen für den deutsch-französischen Studiengang Studiengebühren an?
Zwar fallen keine Studiengebühren an, dies ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Semesterbeitrag der Universität zu Köln. Jeder immatrikulierte Student muss diesen Betrag zum Semester überweisen.
Im Studienverlauf
Welche Klausuren müssen in der Zeit in Köln bestanden werden?
Nach der aktuellen Prüfungsordnung des deutsch-französischen Bachelorstudienganges müssen folgende Klausuren und Hausarbeiten bestanden werden:
Zivilrecht
BGB AT und Schuldrecht AT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Sachenrecht
Arbeitsrecht
Handels-/und Gesellschaftsrecht
Strafrecht
Strafrecht I
Strafrecht II
Strafrecht III
Öffentliches Recht
Grundrechte (Staatsrecht I)
Staatsorganisationsrecht (Staatsrecht II)
Europa-/und Völkerrecht (Staatsrecht III)
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsprozessrecht
Grundlagen des Rechts
angeboten werden folgende Klausuren, eine muss bestanden werden: Römische Rechtsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Rechtstheorie
häusliche Arbeiten
Kleine Zwischenprüfungshausarbeit
Große Zwischenprüfungshausarbeit
Bachelorarbeit
Gibt es einen Studienverlaufsplan?
Die folgende Zeitleiste dient als Orientierungshilfe und Empfehlung der Belegung der einzelnen Klausuren:
Rechtsgebiet
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
Zivilrecht (M1-4)
BGB AT
Schuldrecht AT
Arbeitsgemeinschaft
Vertragliche Schuldverhältnisse
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Sachenrecht
Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht
Handels-und Gesellschaftsrecht
Strafrecht (M5)
Strafrecht I
Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht II
Strafrecht III
Öffentliches Recht (M6)
Grundrechte
Staatsorganisationsrecht
Verwaltungsrecht AT
Arbeitsgemeinschaft
Staatsrecht III
Verwaltungsprozessrecht
Französisches Recht (M7)
Einführung in das französische Recht
AG im französischen Recht
Juristische Technik und Berufsbefähigung, Studium Integrale, Bachelorarbeit, Grundlagen des Recht (M8,9)
Terminologiekurs (Blockseminar), Seminar (Wahl aus M9)
Muss ich mich an den vorgegebenen Zeitplan halten?
Nein, der vorgegebene Zeitplan beinhaltet lediglich eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge eine Belegung der Kurse sinnvoll ist. Nichtsdestotrotz kann in jedem Semester jede Klausur, die angeboten wird geschrieben werden.
Welche Vorgaben gibt es zur Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit kann sowohl (1) anlehnend an ein Thema des Praktikums, (2) als Seminararbeit oder (3) als Fortgeschrittenenhausarbeit verfasst werden. Weitere Informationen können aus der Prüfungsordnung entnommen werden.
Wie gestaltet sich das Studium integrale?
Insgesamt müssen im Rahmen des deutsch-französischen Studienganges 9 Credit Points im Rahmen des Studium integrales angeboten werden. Bis zu sechs Credit Points können je durch sprachliche Veranstaltungen oder philosophische Veranstaltungen erbracht werden.
Die Cité Universitaire de Paris (CIUP) stellt nach erfolgreicher Bewerbung Wohnheimsplätze für ausländische (z.B. deutsche) Studierende. Die Tatsache, dass unsere Studierenden gleichzeitig im Studiengang Rechtswissenschaften 1.Prüfung eingeschrieben sind erfüllt die Bewerbungsvoraussetzung an ein Masterstudium. Notwendige Empfehlungsschreiben für unsere Studierende können ausgestellt werden. Der Link dazu lautet: https://www.ciup.fr
Welche Betreuung genießen die Studierenden des deutsch-französischen Studienganges?
Das DFM-Büro ist zuständig für die Anliegen unserer Studierenden. Bei Problemen ist das Studienbüro des DFM die erste Anlaufstelle.
Überdies werden, soweit es geht, besondere Crashkurse durch das Studienbüro vor den Semesterabschlussklausuren für die Studierenden angeboten. Den Studierenden wird hier unmittelbar vor den Klausuren ein Anleitung zur relevanten Fallübung an die Hand gegeben.
Welche Abschlüsse werden nach dem deutsch-französischen Jurastudium verliehen?
Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen ein Bachelor of Laws (LL.B.) von der Universität zu Köln und eine Maîtrise en droit von der Université Panthéon-Sorbonne (Paris 1) verliehen.
Die Inhalte des Studiums in Köln im deutsch-französischen Bachelorstudiengang decken sich mit dem Grundstudium des Studienganges Rechtswissenschaften erste Prüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Anmeldung zum Staatsexamen.
Kann ich über den Bachelorabschluss hinaus BAföG beziehen?
Nein, BAföG wird zum ersten Abschluss ausgezahlt. Wenn dies der Bachelor ist, ist die Konsequenz, dass zur Weiterführung im Studiengang 1. Staatsexamen kein BAföG mehr bezogen werden kann.
Nach dem Studium
In welchen Bereichen arbeiten die Absolventen des deutsch-französischen Jurastudiums?
Die meisten Absolventen des deutsch-französischen Bachelorstudienganges kehren nach Deutschland zurück, um hier ihr Studium fortzusetzen. Die erhobenen Daten stellen sowohl die Studierenden mit bereits abgeschlossenem 1. Staatsexamen, sowie diejenigen, die sich für das Staatsexamen entschieden haben und sich entsprechend darauf vorbereiten, dar. Auch Studierende, die in Deutschland einen juristischen Master belegen (zB. Wirtschaftsjurist, Deutsch-französischer Masterstudiengang Köln/Paris1) , werden hiervon erfasst. Die anderen Studierenden setzen ihr Studium in Frankreich (Master 2, Ecole de barreau, Ecole de la magistrature...) oder auch in einem Drittland (USA, Kanada, Skandinavien...) fort. Nach Abschluss des gesamten Studiums arbeiten die meisten Absolventen des deutsch-französischen Bachelorstudienganges als Rechtsanwälte. Auch die Forschung ist ein Hauptschwerpunkt - in Form einer Promotion oder Habilitation oder in Forschungseinrichtungen im rechtlichen Bereich. Ebenfalls ein großer Teil der Absolventen geht nach dem universitären Studium (1. Staatsexamen) in den juristischen Vorbereitungsdienst für das 2. Staatsexamen (Referendariat) und ist in internationalen Organisationen tätig. Die Statistik zu den Arbeitsbereichen der Absolventen finden Sie hier.
Ist der Bachelorabschluss als Schwerpunktbereich für das Staatsexamen anrechenbar?
Gemäß §50 Abs.1 S.1 der Studien-und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss erste Prüfung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln: "Studierende, die einen gemeinsamen rechtswissenschaftlichen grundständigen Studiengang der Fakultät mit einer ausländischen Hochschule mit dem Grad Bachelor of Laws oder Baccalaureus legum (LL.B.) abgeschlossen haben, können die im Rahmen dieses Studiengangs erbrachten Leistungen auf Antrag als Prüfungsleistung i. S. v. § 46 Absatz 1 im Schwerpunktbereich „Gemeinsame Studiengänge der Fakultät mit ausländischen Hochschulen“ anrechnen lassen."
Verbindliche Auskunft kann nur das Prüfungsamt erteilen.
Die Abschlussnote des Bachelor of Laws würde bei Anrechnung zu 30 % in die Endnote der Staatsprüfung eingebracht werden.
Wie kann ich mit dem erworbenen Abschluss Anwalt werden?
Die erworbenen Abschlüsse befähigen nicht zur Ausübung des Anwalts- oder Richterberufs in Deutschland oder Frankreich. Die maîtrise ist die Zugangsvoraussetzung für die Anwalts- oder Richterschule in Frankreich. In Deutschland müssen die beiden juristischen Staatsprüfungen abgeleistet werden (§112a DRiG)
Wie funktioniert der Weg zum Volljuristen?
Eine Vielzahl der deutschen Teilnehmer legt nach Absolvierung des Studienganges in Deutschland die juristischen Staatsprüfungen ab, da ohne diese Examina der Zugang zu den "klassischen" juristischen Berufen nicht möglich ist. Nach der Rückkehr aus Paris müssen, je nach aktueller Prüfungsordnung, noch Prüfungsleistungen an der Universität abgelegt werden, bevor die Examensvorbereitung beginnen kann. Dies sollte höchstens ein Semester in Anspruch nehmen. Die Examensvorbereitung nimmt zwei bis drei Semester in Anspruch und kann parallel zum Erwerb der universitären Leistungsnachweise erfolgen. Bei Fortsetzung des Studiums in Köln kann die erzielte Bachelorendnote (Gesamtdurchschnitt der Leistungen der 4 Jahre) zu 30% in die Examensnote eingebracht werden (als sog. Schwerpunktsnote).An das erste Staatsexamen schließt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, welcher mit dem zweiten Staatsexamen endet. Der zeitliche Unterschied der Studiendauer zum Staatsexamensstudiengang ohne jeglichen Auslandsaufenthalt beträgt maximal 2 Semester. Als Ausgleich winken aber zwei zusätzliche Studienabschlüsse und die Möglichkeit, zwei Jahre im Zentrum von Paris zu leben und zu studieren.