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Aufbau des DFM-Jurastudiums


Das DFM-Jurastudium bietet nicht nur drei wertvolle Abschlüsse in fünf Jahren, sondern fördert auch den Austausch zwischen zwei zentralen Nationen Europas. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Studienverlauf, den Lehrinhalten und zur finanziellen Förderung während des Studiums.
 

1. und 2. Jahr: Universität zu Köln

Das DFM-Jurastudium startet an der Universität zu Köln jeweils zum Wintersemester. Studienbeginn ist in der Regel Mitte September bzw. Anfang Oktober. Bereits vor dem Vorlesungsbeginn findet ein Terminologiekurs statt, der den Studienbeginn erleichtern soll. Schon früh bildet der jeweilige Jahrgang eine enge Gruppe, die sich gegenseitig unterstützt und im Vorlesungssaal wie auch abseits der Universität miteinander Zeit verbringt. Nicht selten werden im DFM-Jurastudium Freundschaften für das Leben geschlossen. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des DFM-Jurastudiums an allen Vorlesungen teilnehmen, die auch die Studierenden des regulären Staatsexamens-Studiengangs absolvieren, entstehen aber auch Kontakte über die eigene Gruppe hinaus.

Jeder Jahrgang wählt zwei Jahrgangssprecher, die im Kontakt mit dem Studienbüro die Anliegen der Gruppe adressieren. Das Studienbüro ist in Köln Ansprechpartnerin für alle Belange und koordiniert auch die Prüfungen der DFM-Jurastudierenden. Gemeinsame Veranstaltungen werden außerdem von dem Studierendenverein J.D.F.R.e.V. in Kooperation mit den Studierendenvereinen der deutsch-türkischen und deutsch-italienischen Studiengänge organisiert. Darüber hinaus stellt der J.D.F.R.e.V. häufig exklusive Veranstaltungen mit Partnerkanzleien auf die Beine. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des DFM-Jurastudiums wird ferner die Möglichkeit geboten, ein Zusatzzertifikat im US-amerikanischen Recht (CUSL) zu erwerben sowie an Moot Courts teilzunehmen. 
 

3. und 4. Jahr: Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne

Sind alle Klausuren und Hausarbeiten absolviert, wechseln die Studierenden für das dritte und vierte Studienjahr an die Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des DFM-Jurastudiums erleben dort zahlreiche Vorzüge einer führenden französischen Universität, die für globale Exzellenz steht und zuletzt im QS World University Ranking 2022 Platz 18 in der juristischen Kategorie belegte. An der Sorbonne erleben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein besonderes, auf die internationale Ausrichtung des Studiengangs zugeschnittenes Lernprogramm. Insbesondere zum Ende des Aufenthalts stehen den DFM-Jurastudierenden verschiedene Wahlfächer (z.B. Arbeits-, Steuer und internationales Wirtschaftsrecht) zur Verfügung.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Gelegenheit geboten, über den eigenen kulturellen und fachlichen Tellerrand zu blicken – denn sie studieren zusammen in einer Gemeinschaft mit weiteren binationalen Studierenden. Die Sorbonne bietet – neben dem hiesigen DFM-Jurastudium – ebenfalls ein französisch-spanisches, einen französisch-italienisches sowie ein französisch-amerikanisches rechtswissenschaftliches Kooperationsstudium an, auf deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DFM-Jurastudierenden treffen und mit denen viele gemeinsame (extracurriculare) Aktivitäten stattfinden. Binationale Studierende sind durch gemeinsame Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften sowie diverse Kooperationen der französischen Studierendenvereine (JPC) in engem Kontakt.



Studienmodule und -verlaufsplan


Der Studienverlauf in Köln und Paris bietet verschiedene Möglichkeiten zur eigenständigen Gestaltung. Nachstehend finden Sie daher zur Orientierung dienende, nicht aber zwingende Musterstudienpläne sowie ferner eine Aufstellung aller zu absolvierenden Module (z.B. Vorlesungen oder Arbeitsgemeinschaften): 
 



Finanzielle Förderung


Obwohl das DFM-Jurastudium abseits der üblichen Semesterbeiträge mit keinen gesonderten Studienkosten verbunden ist, können doch einige Aufwendungen anfallen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern des DFM-Jurastudiums stehen daher verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung offen.
 

Zur Organisation des Aufenthalts an an der Partnerhochschule (z.B. Umzugskosten, übergangsweise Mietzahlung für zwei Wohnungen usw.) werden DFM-Jurastudierende mit einer Mobilitätshilfe in Höhe von 6.000 Euro durch die deutsch-französische Hochschule (DFH) gefördert. Außerdem haben in der Vergangenheit Studierende des DFM-Jurastudiums die mit Preisgeld dotierte Exzellenzauszeichnung der DFH gewonnen. Schließlich fördert die DFH auch Einzelmaßnahmen, z.B. Besuche an Schulen oder von gemeinsamen Veranstaltungen.


Teilnehmerinnen und Teilnehmern des DFM-Jurastudiums kommt zudem eine auf zwei Semester angelegte Mobilitätshilfe zwischen 3.000 bis 4.500 Euro zu Gute, die durch das Erasmus+ Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union bereitgestellt wird. Auch diese Mittel dienen dazu, die aufgrund des Wohnortwechsels anfallenden zusätzlichen Aufwendungen zu kompensieren sowie die bei einem Umzug von Köln nach Paris vielfach gegebenen höheren Lebenshaltungskosten auffangen zu können.


Schließlich besteht für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmern des DFM-Jurastudiums die Möglichkeit, durch eines der anerkannten parteinahen, konfessionellen oder sonstigen Begabtenförderwerke unterstützt zu werden. DFM-Jurastudierenden sind – auch aufgrund ihrer in aller Regel sehr guten Abiturnoten sowie ihrer erfahrungsgemäß starken Studienleistungen – beliebte Kandidatinnen und Kandidaten für Stipendien, bei deren Bewerbungsprozess die Programmbeauftragten gerne durch die Erstattung entsprechender Gutachten unterstützen.